Medikamente auch weiterhin per Post verschicken 

Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen auch weiterhin von Versandapotheken per Paket an den Patienten verschickt werden. Fünf Jahre nach der Einführung des Versandhandels mit Medikamenten hat der deutsche Bundestag die Zulässigkeit des Versands von rezeptpflichtigen Arzneimittel durch Versandapotheken bestätigt.

Die Bundestagsfraktionen der FDP und der Partei Die Linke wollten mit entsprechenden Anträgen das Verbot bzw. die Beschränkung auf rezeptfreie Medikamente im Versandhandel erreichen. Nachdem im April bereits der Bundesrat einen Verbotsantrag abgelehnt hat, hat sich nun auch der Bundestag für den so genannten Rx-Versandhandel ausgesprochen. Die Abkürzung Rx steht für das lateinische recipe (nimm). Hiermit werden verschreibungspflichtige Medikamente bezeichnet.

Seitens der Kritiker wurde immer wieder auf die mangelnden Beratungsmöglichkeiten beim Postversand von Medikamenten hingewiesen. Diese Bedenken in puncto Sicherheit und Verbraucherschutz soll das deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ausräumen. Das Institut veröffentlicht ein Apothekenregister, in dem Versandapotheken mit behörderlicher Erlaubnis geführt werden.