Immer wieder kommt es zu Schäden beim Transport von Postsendungen. Wie verhalten sich Verbraucher richtig, wenn der Inhalt beschädigt, nicht vollständig oder gar verloren gegangen ist? Ein Leitfaden vom Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) in Offenbach.
"Wenn es auf dem Weg zum Empfänger zu Schäden an dem Paketinhalt kommt oder das Paket verloren geht, haftet das Paketunternehmen", so der DVPT. Allerdings sei ein häufiger Streitpunkt zwischen Dienstleister und Kunden die Verpackung.
War die Sendung nachweislich in einem genormten Packset vom Dienstleister, bestand aus festem Karton, viel Füllmaterial und war gut verklebt, dann könne bei Beschädigung des Inhalts der Wert erstattet werden. Auf jeden Fall sollte immer ein Doppel der Adresse im Paket liegen.
"Je nach Wert der versendeten Geschenke sollte man auf eine ausreichende Versicherung achten", empfiehlt der DVPT weiter. Standard-Pakete seien generell mit rund 500 bis 750 Euro versichert. Der Einlieferungsschein gelte als Nachweis. Doch Vorsicht: Für Päckchen gelte dies nicht. Hier könne aber eine Versicherung dazu gekauft werden.
"Jedoch sind nicht alle Waren versicherbar: die Paketunternehmen schließen gefährliche und auch besonders wertvolle Gegenstände von der Beförderung aus", warnt der DVPT und rät, sich vorher genau beim Dienstleister zu erkundigen.
Weigert sich das Paketunternehmen für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung gerade zu stehen, könne sich der Kunde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur in Bonn wenden.
Bei Briefsendungen mit wertvollem Inhalt sei der Kunde bei der Deutschen Post mit dem Service "Wert National" bis zu einer Haftungssumme von 500 Euro, bei Bargeld bis 100 Euro gegen Verlust oder Beschädigung während des Transports versichert – für 3,95 Euro zusätzlich zum Briefporto. Wichtig sei wieder, den Einlieferungsbeleg der Filiale aufzuheben.
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