Arbeitgeber im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe müssen im neuen Jahr jeden neu eingestellten Arbeitnehmer sofort bei der Sozialversicherung anmelden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Sozialausschuss des Deutschen Bundestages jetzt angenommen. Das so genannte "Zweite Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" tritt nach Informationen des juristischen Fachverlages Haufe zum Jahreswechsel in Kraft. Das Gesetz listet die Branche, zu der auch Kurier- und Paketdienste zählen, unter insgesamt neun Berufsfeldern mit erhöhtem Risiko zur Schwarzarbeit. Arbeitnehmer in diesen Branchen sind zum neuen Jahr verpflichtet, stets Ausweisdokumente mit sich zu tragen.