Möbelhaus haftet für Schäden beim Transport 

Für Transportschäden bei der Anlieferung von Möbeln haftet das Möbelhaus. Das teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit, die gegen ein Möbelunternehmen gerichtlich vorging. Danach entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass sich das Unternehmen nicht auf eine Klausel berufen kann, mit der der Kunde bestätigt, dass die bestellte Ware auf dessen Risiko durch Treppenhaus und Wohnungstüren transportiert werden kann (Az.: 2 U 7/10).

"Für den Transport ohne Schäden am Möbel ist bei Anlieferung das Möbelhaus verantwortlich. Verpackungsmaße und Zerlegbarkeit sind dem Verbraucher unbekannt. Es muss deshalb bei der Verantwortlichkeit des Möbelhauses verbleiben", sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale zu dem Urteil.

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