Post darf grün sein 

Die Deutsche Post AG hat wieder einmal versucht, einem Wettbewerber den Namen "Post" unter Hinweis auf ihre eigenen Namensrechte streitig zu machen. Diesmal erfolglos, wie das Handelsblatt berichtet. Ein Mitbewerber trat unter dem Namen "Die grüne Post" auf, was die Deutsche Post AG zum Anlass nahm, vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen die Namensgebung vorzugehen.

Die Richter des 5. Senats entschieden jedoch, dass die Deutsche Post AG dem Wettbewerber den Namen "Die grüne Post" nicht untersagen dürfe. Die Marke "Post" besitze nach Ansicht der Hamburger Richter nur eine schwache Kennzeichnungskraft. Mit "Post" werde lediglich die erbrachte Dienstleistung gekennzeichnet. Ein unmissverständlicher Hinweis auf die Deutsche Post AG und deren Bekanntheit enthalte das Wort aber nicht zwingend. (Az.: 5 U 178/04)