Die Deutsche Post AG behält weiterhin das Exklusivnutzungsrecht in Deutschland über die Bezeichnung „Post“. In einer einstweiligen Verfügung gegen den Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) gab das Landgericht Köln dem Postkonzern Recht, sagte ein Sprecher der Deutschen Post dem Handelsblatt. Die Deutsche Post hätte am 1. Juli eine entsprechende Mitteilung des Gerichts erhalten.
Der BdKEP hatte geklagt, weil seiner Meinung nach der Zusatzname „Post“ von jedem Briefdienstunternehmen benutzt werden könne. Die Deutsche Post argumentierte dagegen, dass angeblich 85 Prozent der Bundesbürger den Namen „Post“ sofort mit dem Postkonzern in Verbindung bringen. Der BdKEP kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln Rechtsmittel einlegen.