Post darf nicht mit niedrigen Brieflaufzeiten werben 

Die Deutsche Post darf künftig nicht mehr damit werben, dass 95 Prozent aller Briefe schon am Tag nach dem Einwurf in den Briefkasten beim Empfänger ankommen. Diese Angabe basiert auf der "internen Laufzeit", dass heißt der Laufzeit zwischen der Leerung des Briefkastens und dem Einwurf beim Empfänger. Daher sei diese Angabe irrführend. Dies entschied das Landgericht Bonn.

Die Messungen der Brieflaufzeiten aus Sicht des Verbrauchers durch Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ergaben hingegen, dass in den ersten zwei Quartalen 2004 86,9 Prozent aller Briefe innerhalb eines Arbeitstages den Empfänger erreichten. Für die Verbraucher bedeutet Laufzeit eines Briefes die Zeitspanne zwischen dem Einwurf des Briefes in den Briefkasten oder dessen Einlieferung bei einer Annahmestelle des Anbieters zu üblichen Geschäfts- oder Tageszeiten und der Zustellung an den Empfänger. Nach dem Verständnis der RegTP zählt die Laufzeit somit ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Brief "aus der Hand" gibt.

Die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) gibt vor, dass von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen - mit Ausnahme der Sendungen, die eine Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück je Einlieferungsvorgang voraussetzen - im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent an dem am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E + 1) und 95 Prozent bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E + 2) ausgeliefert werden.