Sollte die Deutsche Post AG ihrer Verpflichtung, mindestens einmal werktäglich Briefe zuzstellen, nicht nachkommen, droht ihr die Verhängung eines Bußgeldes. Dies teilte die Bundesnetzagentur mit. Wie auf www.posttip.de bereits berichtet, häuften sich in letzter Zeit bei der Bundesnetzagentur die Beschwerden über die mangelnde Zustellungspraxis der Post. Dem Bonner Konzern zufolge seien Krankheit und Urlaub von Zustellern der Hauptgrund für die Ausfälle von Briefträgertouren.
Der Deutsche Verband für Post und Telekommunikation (DVPT) hat als möglichen Grund die Vergrößerung der Zustellbezirke um bis zu 15 Prozent ausgemacht. Seit der Vergrößerung im Frühjahr 2004 verstoße die Post gegen ihre Pflicht, Briefe mindestens einmal werktäglich zuzustellen.