Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes in Sachen „postvorbereitende Leistungen“ bestätigt. Damit erhalten private Briefdienstleister die gleichen Rabatte wie Großkunden und können dadurch ihre Portokosten reduzieren.
Das Bundeskartellamt hatte gegen die Deutsche Post AG ein Verfahren eingeleitet, da der Konzern privaten Briefdienstleistern, die Sendungen unter 100 Gramm vorsortiert bei der Post einlieferten, die üblichen Rabatte verwehrte. Die Deutsche Post legte daraufhin Beschwerde ein, welche nun abgewiesen wurde.