Die Deutsche Post muss die in Verträgen mit privaten Briefdienstleistern festgelegte Rückzahlungsverpflichtung wieder aufheben. Darauf hat das Bundeskartellamt den Postkonzern jetzt förmlich hingewiesen. Nach Angaben des Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e. V. (BIEK) muss die Deutsche Post es ab sofort unterlassen, die Annahme gebündelter Briefsendungen von der Abgabe einer Rückzahlungsverpflichtung abhängig zu machen. Sollte die Post weiterhin auf einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch bestehen, muss sie mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro rechnen.
Im Februar dieses Jahres hatte das Bundeskartellamt festgelegt, dass auch private Postdienstleister Briefsendungen vorsortiert in das Netz der Deutschen Post einliefern dürfen. Dafür würden sie die gleichen Rabatte wie Großkunden erhalten und könnten so die Portokosten reduzieren. Daraufhin nahm die Deutsche Post in die Konsolidierer-Verträge eine Rückzahlungsklausel auf. Sollte das Bundeskartellamt seine Entscheidung zurückziehen, müssten die privaten Briefdienstleister die Rabatte wieder zurückzahlen. Der BIEK hatte dagegen Beschwerde eingelegt.