Der Bundesgerichtshof hat der Deutschen Post die geplante Übernahme von des Lieferdienstes trans-o-flex untersagt. Des weiteren muss sich die Deutsche Post auch von ihrem Minderheitsanteil an trans-o-flex trennen. Der Bundesgerichtshof billigt die Auffassung des Oberlandesgerichts, dass nicht nur die geplante Aufstockung der Geschäftsanteile auf 100 Prozent, sondern auch bereits die Minderheitsbeteiligung der Zusammenschlusskontrolle unterliege. Ein Zusammenschluss der Unternehmen würde zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post auf dem Paketmarkt führen.
Gegenstand des Verfahrens war ein nachträglich angezeigter Erwerbsvorgang aus dem Jahre 1997, durch den die Deutsche Post 24,8 Prozent des Stammkapitals der trans-o-flex erworben hatte. Zum anderen ging es um einen angemeldeten geplanten Erwerbsvorgang, mit der die Deutsche Post ihre Beteiligung auf 100 Prozent der Geschäftsanteile aufstocken wollte.