Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), Rudolf Pfeiffer, übergab dem Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur Martin Cronenberg auf dem Lizenznehmerforum eine gemeinsame Petition der Postienste. Sie fordert Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt auf, bis zum 1. Dezember öffentlich zu den Konsolidierungsangeboten der Deutschen Post an die Bayerische Landesregierung Stellung zu beziehen.
Nach Informationen des BdKEP beabsichtigt die Deutsche Post AG, in einem Modellprojekt über Ihre einhundertprozentige Tochterfirma Deutsche Post In Haus Service GmbH für alle Institutionen der Bayerischen Landesregierung Angebote für Konsolidierungsangebote abzugeben. Wenn die Deutsche Post über Tochterfirmen selbst in das Geschäft der Konsolidierung eintritt, kann die Bundesnetzagentur, die den Wettbewerb auf dem Markt sicherstellen soll, nicht einschreiten, so der BdKEP.
Die von der Deutschen Post AG angedachte Vorgehensweise könne zwar grundsätzlich nicht verboten werden, wenn es innerhalb der Grenzen fairen Wettbewerbs und ohne Missbrauch von Wettbewerbsmacht erfolgt. Nach Ansicht des BdKEP bestehen im Postmarkt besondere Bedingungen, da es durch die absolute Marktbeherrschung der Deutschen Post (95 % Marktanteil) zu erheblichen Behinderungen und Störungen des Wettbewerbs kommen kann. Konsolidierung sei vom Gesetz her gedacht als Chance des Wettbewerbs an dem bundesweiten Netz des Marktbeherrschers teilzuhaben. Die Deutsche Post dürfe über Tochterfirmen großen Kunden keine Rabatte gewährt, die das Postgesetz ihr selbst verbietet.
Die Petition fordert die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt auf, diese Angelegenheit nicht hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Martin Cronenberg nahm die Petition mit der Erklärung entgegen, dass die Agentur noch keine Entscheidung in der Sache getroffen habe, aber die Belange des Wettbewerbs besonders berücksichtigen werde. Erst nachträglich wurde bekannt, dass eine Beschwerde in dieser Sache bereits seit Juli der Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur vorliegt.