Die EU-Kommission gefährdet durch uneinheitliche Prüfverfahren bei Beihilfen im Postsektor den Wettbewerb. Dies zeigt eine vom Bundesverband Deutscher Postdienstleister veröffentlichte Untersuchung zu den in der jüngeren Vergangenheit durchgeführten Beihilfeverfahren im Postbereich. In allen Verfahren duldete die EU-Kommission staatliche Subventionen zugunsten öffentlicher Postunternehmen. Anders nur im Fall Deutsche Post: hier sah die EU-Kommission trotz vergleichbarer Sachlage eine rechtswidrige Beihilfe.
Die EU-Kommission hatte am 19. Juni 2002 die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, von der Deutschen Post angebliche Unterstützungsleistungen in Höhe von 572 Mio. EUR zzgl. Zinsen zurückzufordern. Die Deutsche Post habe zum Ausgleich von Verlusten im Bereich der Geschäftskunden-Paketdienste staatliche Mittel verwendet. Damit liege eine unzulässige Quersubventionierung vor. Dagegen hatte die Bundesregierung detailliert nachgewiesen, dass diese Verluste aus gesetzlichen Pflichten und Aufgaben resultieren. Dazu gehören insbesondere Sonderlasten aus der Übernahme der DDR-Post.
Die BvDP-Studie verdeutlicht, dass die EU-Kommission in anderen EU-Mitgliedsländern eine ähnliche Verwendung von staatlichen Mitteln im Postsektor ohne Einwände gelten ließ. Dies entspricht ständiger Praxis der EU-Gerichte. Lediglich im Fall Deutsche Post wurde von diesem Grundsatz abgewichen. Die Beihilfeverfahren im Postsektor basieren somit nicht auf einer einheitlichen und transparenten Entscheidungslinie.
Durch ihr Entscheidungsverhalten trägt die EU-Kommission zu einer Verunsicherung im EU-Wettbewerbsrecht bei und schafft ihrerseits ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Als Hüterin der EU-Verträge muss sie nachvollziehbare und eindeutige Prüfkriterien anwenden. Dieser besonderen Verantwortung ist sie bei ihren Beihilfeentscheidungen im Postsektor nicht gerecht geworden. (te)