Auf dem schweizerischen Postmarkt tut sich etwas in Richtung Liberalisierung.
Die Schweizerische Post und der Verband der privaten Postdienstleister der Schweiz (KEP & Mail) haben einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Darin regeln sie den gegenseitigen Zugang zu ihren Infrastrukturen und Dienstleistungen für Paketsendungen. Konkret sieht der Rahmenvertrag die Mitbenutzung von Paketsortierzentren und Transporten vor. Zudem regelt er das direkte Einspeisen von Paketen in Umschlagplattformen sowie die Übergabe von an Postfächer adressierte Sendungen bei den entsprechenden Poststellen. Die konkreten Zusammenarbeitsverträge werden zwischen der Post und den Verbandsmitgliedern abgeschlossen. Den Briefmarkt klammert der Rahmenvertrag jedoch aus.
Mit dem Abschluss der Vereinbarung haben sich die Schweizerische Post und die Mitglieder des Verbands KEP & Mail für die gegenseitige Öffnung ihrer Infrastrukturen für Pakete ausgesprochen. Der Rahmenvertrag tritt zum 1. Februar 2006 in Kraft. Die Abgeltung der einander gewährten Leistungen erfolgt nach Auskunft der Vertragsparteien nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
Sowohl die schweizerische Post als auch der Verband KEP & Mail sind überzeugt, dass mit der Vereinbarung ein wichtiger Schritt zur Ordnung der gegenseitigen Beziehungen im Wettbewerbsumfeld getan wurde. Mit der Einführung kommerzieller Regelungen wollen beide Parteien zudem komplizierten administrativen Verfahren zuvor kommen.