Paket erhalten, reingeschaut und verschmäht: Viele Online-Shops bieten ein verlängertes Rückgaberecht über Weihnachten an. Der Umtausch bei Online-Händlern funktioniert jedoch anders als im Geschäft, so die Experten vom Online-Gütesiegel "Trusted Shops" in Köln.
"Es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware, europaweit", erklärt Rechtsexperte Carsten Föhlisch von Trusted Shops. Der Widerruf könne jedoch nicht kommentarlos erfolgen. Der Kunde müsse eine eindeutige Erklärung abgeben, dass er sich das Geld zurück wünscht. Gründe müssen nicht angegeben werden.
Allerdings sollte die Erklärung schriftlich erfolgen – entweder per Email oder per Brief als Beilage im zurückgesendeten Paket. Wird das Paket kommentarlos zurückgeschickt, erhält der Kunde unter Umständen den Austausch des Produktes oder eine Reparatur.
Carsten Föhlisch verweist darauf, dass im Idealfall eine zweite Person das Verpacken und Absenden der Ware bezeugen sollte. Zudem sei es seit 2014 möglich, den Widerruf telefonisch oder über ein Internet-Formular zu erklären. Die Beweislast des fristgerechten Widerrufs liege allerdings beim Kunden.
Ebenfalls seit 2014 kann der Händler die Rückerstattung des Kaufpreises solange verweigern, bis er die Ware zurück erhalten hat oder der Kunde die Rücksendung nachweisen kann. Geht die Sendung beim Rücktransport verloren und sind keine Zeugen vorhanden, kann es schwierig werden.
Kunden, die bei Händlern mit dem Online-Gütesiegel von Trusted Shops einkaufen, sind im Fall, dass der Händler die Rückzahlung verweigert oder insolvent wird, abgesichert.
Foto: Trusted Shops