Die Deutsche Post DHL muss Umsatzsteuern in Höhe von 516 Millionen Euro nachzahlen. Erst vor wenigen Tagen übermittelte die Bundesregierung dem Unternehmen eine Beihilferückforderung in Höhe von 298 Millionen Euro aufgrund falsch berechneter Beamtenpensionen.
Der Konzern wird die Steuernachzahlung akzeptieren, um "Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden". Die Steuerprüfung umfasste Sachverhalte von 1998 bis 2010. Allerdings legte die Deutsche Post gegen die Beihilferückforderung nach eigenen Aussagen Klage ein.