Gegen den Widerstand der Deutschen Post AG hat die holländische EP Europost AG & Co. KG die Eintragung ihrer Marken "EP EasyMail", "EP Sample", "EP EasyLetter", "EP Press", "EP Letter" und "EP Magazine" erfolgreich verteidigt. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat die allesamt sechs Widersprüche der Deutschen Post aus der Marke "DP" gegen die Markenanmeldungen des Tochterunternehmens der niederländischen Royal TPG Post zurückgewiesen (Az. 303 09 238.6/39). Damit hat EP Europost einen weiteren wichtigen Erfolg in einer der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen mit der Deutschen Post AG erstritten.
Das Patentamt begründete seinen Beschluss damit, dass eine Verwechslungsgefahr der Marken EP in Kombination mit den Produktnamen der durch EP Europost angebotenen Dienstleistungen und „DP“ (für Deutsche Post) nicht bestehe.
Die Deutsche Post hatte im Dezember 2003 auch in zweiter Instanz in einem weiteren Verfahren eine Niederlage einstecken müssen. Wie schon in erster Instanz hat das Deutsche Patent- und Markenamt den von der Deutschen Post AG eingelegten Widerspruch gegen die Registrierung der Marke "TPG Post Deutschland" durch die EP Europost zurückgewiesen. Insgesamt hat die Deutsche Post somit innerhalb eines halben Jahres acht für sie negative Entscheidungen hinnehmen müssen.