TNT Express gewinnt Rechtsstreit um Nachtflugverbot 

Der Expresspaketdienst TNT Express hat einen langwierigen Rechtsstreit gegen Anrainer des Flughafens im belgischen Lüttich gewonnen, die gegen die Nachtflüge geklagt hatten. Die Kläger hatten beim Berufungsgericht Lüttich die Schließung des Flughafens oder ein generelles Nachtflugverbot für TNT Express beantragt. Das Gericht wies sämtliche Berufungsargumente zurück und erklärte, dass TNT sämtliche Vorschriften eingehalten und ein klares Engagement für die Beherrschung der Umweltauswirkungen von Nachtflügen gezeigt habe. Außerdem habe TNT sämtliche Flugverfahren, Lärmgrenzwerte usw. sowie auch sonst alle geltenden Verordnungen eingehalten. Vereinzelte Abweichungen hätten sich auf einem akzeptablen Niveau gehalten.

Darüber hinaus ließ das Berufungsgericht die folgenden Erwägungen festhalten:

  • Nachtflüge wurden als unvermeidlicher Bestandteil und gerechtfertigte Notwendigkeit einer modernen Wirtschaft qualifiziert.
  • Der Flughafen Lüttich leistet über den TNT-Nachtflugbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wirtschaft.

    Innerhalb einer Frist von drei Monaten können die Parteien die Revision vor dem obersten belgischen Gericht („Hof van cassatie”) beantragen. Das würde jedoch nicht bedeuten, dass der Fall völlig neu behandelt wird, sondern nur, dass das Urteil des Berufungsgerichts auf die Einhaltung sämtlicher Verfahrensvorschriften und Rechtsgrundsätze überprüft wird. Der Flughafen Lüttich ist der Hauptumschlagplatz für TNT-Sendungen in Europa. Auch Sendungen nach und aus Deutschland werden an diesem Ort umgeschlagen. (st)

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