Ab dem 1. Februar 2006 tritt eine Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes in Kraft, die auch für Post- und Paketversender Auswirkungen hat. Um auch weiterhin Luftfracht versenden zu dürfen, müssen sich verladende
Unternehmen zum „Bekannten Versender“ erklären.
Dabei muss unter anderem gewährleistet sein, dass eine Manipulation von Sendungen durch Dritte mit krimineller Energie jederzeit nachweislich ausgeschlossen ist. Mit der Erklärung übernehmen die Unternehmen eine erhebliche Verantwortung. Die Erklärung ist nicht unbedingt abzugeben. Allerdings gilt die Fracht dann als unsicher und sie muss zwingend weiteren, zeitintensiven Sicherheitskontrollen unterzogen werden.
Der Logistiker TNT Express verzichtet nach eigenen Angaben auf eine derartige Sicherheitserklärung von seinen Luftfrachtkunden. „Wir verladen bereits seit Jahren grundsätzlich nur solche Sendungen, die zuvor durch unsere
Röntgenmaschinen liefen“, erklärt Josef Borgmeier, Aviation Security Manager TNT Express GmbH.
„Zwar würde auch uns rein rechtlich die Erklärung unserer Kunden genügen, doch wir möchten
wirkliche Sicherheitsfortschritte erzielen statt papierener Absicherungen“, so Borgmeier weiter.
TNT Express hat wie viele Wettbewerber die
Zertifizierung als „Reglementierter Beauftragter“ vom Luftfahrtbundesamt erhalten und darf damit auch nach dem neuen, verschärften Luftsicherheitsgesetz Luftfracht befördern.