Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt in einem Urteil festgestellt, dass die von der Deutschen Post festgelegte Umtauschfrist von Pfennig- und DM-Briefmarken gegen neue Euro-Briefmarken bis zum 30. Juni 2003 wirksam ist. Anlass für den Rechtsstreit war die Klage eines Briefmarkenhändlers gegen die Deutsche Post. Der Händler nahm noch über diese Frist hinaus Pfennig- und DM-Briefmarken an und forderte von der Deutschen Post deren Umtausch. Die Post verweigerte dies.
Der Händler klagte vor dem Landgericht und bekam recht. Ein Berufungsgericht wies die Klage jedoch ab. Der Bundesgerichtshof entschied nun in dem Urteil vom 11. Oktober 2005, dass sich die Postkunden bereits seit Januar 2001 auf die bevorstehende Währungsumstellung einrichten konnten und deshalb kein berechtigtes Interesse an einem Umtauschrecht über den 30. Juni 2003 hinaus hätten (AZ: XI ZR 395/04).