Die USA sind mit der Forderung nach personenbezogenen Daten zu Absendern und Empfängern von Paketen in die USA an europäische Postunternehmen herangetreten. Ähnlich wie bei der Übermittlung von Passagierdaten im Flugverkehr wollen die USA jetzt Voraus-Angaben zu den Absendern von Päckchen und Paketen. Innerhalb der USA werden Pakete und Päckchen bereits mit personenbezogenen Daten abgeglichen. Möglicherweise wird die US-Regierung darüber hinaus versuchen, die Datenübermittlung auch auf den Briefverkehr auszudehnen.
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält dieses Ansinnen für hochgradig problematisch und hat ernsthafte Zweifel an der Zulässigkeit dieser Datenübermittlung. Im September soll sich nun der europäische Datenschutzbeauftragte mit dem Thema befassen und die EU-Kommission um eine Stellungnahme bitten.