USA verlangen detaillierte Sendungsinformationen 

Die amerikanische Zollbehörde, das US Bureau of Customs and Border Protection (US BCBP), führt zum 13. August 2004 neue Regeln für alle Luftfrachtsendungen ein, die in die USA importiert werden oder das Land auf dem Transitweg durchqueren wie z.B. nach Kanada und Lateinamerika. Die verschärften Vorschriften betreffen die präzise und korrekte Warenbeschreibung in den Versandpapieren. In Zukunft werden allgemein gehaltene Sendungsinformationen wie z. B. "Electronics" nicht mehr akzeptiert. Der Versender ist deshalb verpflichtet, den Inhalt genauestens zu beschreiben und detailliert aufzulisten. Anstelle von "Electronics" müsste es nun z.B. heißen: "20 pieces of 35 Inches Computer Monitors".

Mengen- und Gewichtsangaben gelten als wesentlicher Bestandteil einer akkuraten Sendungsinformation und sind aus diesem Grund ebenso unerläßlich. Nur bei Einhaltung dieser strengen gesetzlichen Vorgaben können Pakete reibungslos eingeführt und termingerecht zugestellt werden. Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.cbp.gov und dem Stichwort "Trade Act of 2002 - Advance Electronic Information".