Kunden von Internethändlern und Versandhäusern sollen künftig das Porto für zurückgeschickte Waren selbst bezahlen. Kostenlose Retoursendungen wird es nur noch geben, wenn die Ware vorher bezahlt bzw. angezahlt wurde, oder wenn der Wert der Ware 40 Euro übersteigt. Wenn dem Kunden die Kosten der Rücksendung vertraglich wirksam auferlegt wurden, muss er sie auch bezahlen. Auf diesen Kompromiss haben sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss geeinigt.
Die bisherige Regelung gestattete Kunden von Versandhäusern, Waren im Bestellwert von mindestens 40 Euro innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu Lasten des Versandhändlers zurück zu schicken. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen, dass Versandhandelskunden nicht die Möglichkeit haben, die Ware vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen.
Die Änderung dieser gesetzlichen Regelung war durch den massiven Missbrauch der kostenfreien Rücksendung durch einzelne Verbraucher notwendig geworden. Einige Kunden hatten die einseitig die Unternehmen belastende Regelung dazu genutzt, wiederholt in großem Umfang Waren ohne jede Kaufabsicht zu bestellen. Zurückgeschickt wurde alles zu Lasten der Versandhäuser. Inzwischen ist die Zahl der Rücksendungen im Versand auf einen Wert von fast 34 Prozent angestiegen. Dabei sind nach Angaben der Versandhändler 10 Prozent der Kunden für 40 Prozent der Rücksendekosten verantwortlich.
Der Bundesverband des deutschen Versandhandels (bvh) begrüßte die Neuregelung und kündigte gleichzeitig an, die Branche werde im Regelfall aber an der für den Kunden kostenfreien Rücksendung festhalten. bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark geht davon aus, dass sich die Missbrauchsfälle allein durch die veränderte Rechtslage zurückführen lassen werden. "In Einzelfällen werde der Versandhandel aber darüber nachdenken müssen, den Kunden verursachergerecht an den Kosten der Rücksendung der bestellten Ware zu beteiligen", so Steinmark.