Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor sogenannten „Treue-Paketen“, die derzeit verschickt werden. Die Pakete stammen von einem Absender namens „MONT CO d.o.o. aus Monte Negro“, der sich in einem Begleitschreiben für den Abruf eines Warengutscheines im Wert von 160,- € bedankt.
Das Überraschungspaket mit Schmuck, Haushalts- und Elektroartikeln habe einen Wert von 200,- € und man brauche nur noch die Differenz mit dem beigefügten Überweisungsträger bezahlen, so der Absender weiter. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass niemand unbestellte Ware annehmen müsse. Selbst wenn man es getan hat, muss man keine Nachteile befürchten. Eine Pflicht zur Rücksendung oder sonstige Ansprüche des Absenders bestünden nicht.
Wenn der Absender versucht, durch Mahnungen etc. Druck auf die Kunden auszuüben, solle man sich nicht verunsichern lassen und nicht reagieren. Möchte man dies doch tun, dann solle man in einem Schreiben deutlich machen, dass man keine Ware bestellt hat und den Absender zur Abholung der Ware auffordern. Komme der Absender dieser Aufforderung nicht nach, sei es auch zulässig, die übersandte Ware zu entsorgen, so die Verbraucherzentrale weiter.
Auf keinen Fall solle man das Paket auf eigene Kosten zurückschicken. Wenn der ursprüngliche Absender das Paket nicht annehme, bleibe man auf den Portokosten für Hin- und Rücksendung sitzen.