Versandhandel: Bundesregierung stärkt Kunden 

Die Bundesregierung will den Kunden beim Widerrufs- und Rückgaberecht besser stellen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung gestern beschlossen.

Warenprüfung ohne Wertersatz

Demnach könnten Online- und Versandhändler nur noch dann einen sogenannten Wertersatz fordern, wenn der Kunde den Artikel in einer Weise verwendet hat, "die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht". Den Beweis dafür müsste der Händler antreten, nicht der Kunde. Das berichtet das Internetportal "Heise Online".

Wertersatz für getragenes Hochzeitskleid

Wenn allerdings beispielsweise eine Kundin ein Hochzeitskleid bestellt, es am Hochzeitstag einmal trägt und am nächsten Tag zurückschickt, dann sollen Online-Händler und Versender weiterhin einen Ersatz für den Wertverlust, den dogenannten Wertersatz, einfordern können. Die Beweislast liegt auch in diesem Fall allerdings beim Händler.

Online-Händler sehen Widerrufsrecht missbraucht

Schon jetzt sehen jedoch Online-Händler das Widerrufsrecht missbraucht. Jede siebte Ware werde zurückgeschickt, klagte kürzlich der Händlerbund. Jeder fünfte zurückgesandte Artikel sei dabei so verschmutzt oder beschädigt, dass der Händler ihn nicht wieder verkaufen könne. Die Händler warnen vor Preissteigerungen.

Die Bundesregierung erwartet kaum gravierende Folgen für die Händler oder das Preisniveau im Versandhandel. Auch bisher hätten Firmen in der Regel darauf verzichtet, einen Wertersatz für zurückgeschickte Ware zu fordern.

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