Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Weg für Nachtflüge auf dem Flughafen Leipzig/Halle endgültig frei gemacht. Für den Express- und Paketdienst DHL bedeutet das Urteil Planungssicherheit. Das sagte ein Sprecher der Konzernmutter Deutsche Post. DHL baut ein Luftfrachtdrehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle auf.
Die Verfassungsrichter entschieden, dass der Lärmschutz ausreicht. Sie bestätigten damit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte 2008 in einem Urteil den Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Leipzig/Halle genehmigt, berichtet "Spiegel Online".
Die Nachtfluggegner hatten nach einem Bericht des "Mitteldeutschen Rundfunks" (MDR) unter anderem bestritten, dass alle Frachtflüge der Post-Tochter DHL zu den generell in der Nacht erlaubten Expressflügen gehörten. In diesem Punkt entschied das Bundesverfassungsgericht nun, dass man keine genaue Unterscheidung zwischen Express- und Frachtflügen treffen könne.
50 Maschinen der Posttochter DHL landen und starten werktags pro Nacht in Leipzig/Halle, sagte Postsprecher Manfred Hauschild auf Anfrage von posttip.de. Und das Luftfrachtdrehkreuz soll ausgebaut werden. Der Zeitplan dafür hänge auch vom Verlauf der Konjunkturkrise ab, sagte der Sprecher.
Geplant sei eine Verdoppelung des Luftfrachtvolumens in Leipzig/Halle, sagte Hauschild. Die Zahl der DHL-Mitarbeiter am Flughafen soll dann von derzeit 2.100 auf 3.500 steigen.
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