Wertgrenze für zollfreie Kleinsendungen angehoben 

Gute Nachricht für alle Auslandskäufer: Ab dem 1. Dezember 2008 steigt die Wertgrenze für Sendungen, die zollfrei per Post eingeführt werden dürfen. In einer entsprechenden EU-Verordnung wurde die Wertgrenze für sogenannte Kleinsendungen, die von einem Drittland in die EU versandt werden, von derzeit 22,- Euro auf 150,- Euro angehoben.

Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von Kleinsendungen ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten müssen nicht berücksichtigt werden. Neben der Zollbefreiung sind die Kleinsendungen auch von der Umsatzsteuer befreit.

Wie so oft gibt es allerdings auch Ausnahmen. Alkohol und Tabakwaren sowie Parfums sind von der Regelung ausgenommen. Für diese Produkte gilt die Zollfreiheit unabhängig vom Warenwert nicht.