Zunehmend fallen Briefträgertouren bei Krankheit oder Urlaub von Zustellern, aber auch bei Betriebsversammlungen aus, weil so genannte "Springer" fehlen. Auch die von der Deutschen Post im vergangenen Jahr vorgenommene Vergrößerung der Zustellbezirke führt offenbar dazu, dass bei vielen Postkunden die tägliche Zustellung nicht immer eingehalten wird.
Das Ausbleiben der Post hat aber oftmals auch einen anderen einfachen Grund: Nach Erreichen der täglichen und tariflich festgelegten Arbeitszeit von max. 10 Stunden stellen die Zusteller ihre Arbeit ein. Die dann noch nicht ausgelieferten Sendungen werden geschoben, d.h. an einem der folgenden Werktage zugestellt.
"Dies ist eindeutig gesetzeswidrig", so Elmar Müller, Sprecher des PostKundenForum. "Das Gesetz definiert, dass die Postzustellung mindestens einmal täglich zu erfolgen hat - und zwar an allen Werktagen. Die Zustellbezirke müssen so zugeschnitten werden, dass der Zusteller seine Tour bewältigen kann. Aber auch für Fälle wie Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Beschäftigten müssen bei der Deutschen Post genügend Beschäftigte zur Verfügung stehen, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Hierfür wurde der Deutschen Post schließlich das lukrative Briefmonopol verlängert."
Das PostKundenForum fordert die Regulierungsbehörde für Telekommunikation für Telekommunikation und Post deshalb auf, nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften tätig zu werden und die Deutsche Post gegebenenfalls zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu zwingen.